Die Gefährdungsbeurteilung umfasst neben der Analyse der Gefährdungen auch die Entwicklung von Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle.
ver.di fordert die konsequente Umsetzung eines zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und regelmäßiger vollständiger Gefährdungsbeurteilungen. Dazu braucht es neben einer eigenen Verordnung zu psychischen Gefährdungen auch eine Aufstockung des Aufsichtspersonals sowie Sanktionsmöglichkeiten bei unterlassener Gefährdungsbeurteilung.
Betriebsräte haben ein Initiativrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und gute Handlungsmöglichkeiten bei ihrer Ausgestaltung. Auch Personalräte haben Mitbestimmungsrechte. Der DGB-Index Gute Arbeit hat sich bereits als Screening-Instrument bei Gefährdungsbeurteilungen bewährt, z.B. bei der Hamburger Behörde für Gesundheits- und Verbraucherschutz oder bei den Stadtwerken Wolfenbüttel. Diese Hebel gilt es zu nutzen.
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