Crowdwork: Das Arbeitsmodell der Zukunft?

10.06.2016

Wir dokumentieren die sicht.weisen Veranstaltung unter Beteiligung von David Durham (Universität Kassel), Nadine Müller und Gunter Haake (ver.di). Neben der Präsentation neuer Forschungsergebnisse über Arbeitsbedingungen und Motivation von Crowdworkern, standen gewerkschaftliche Ansätze zur Organisierung von Crowdworkern und Solo-Selbstständigen im Fokus.

Die Veranstaltung „Crowdwork: Das Arbeitsmodell der Zukunft?“ haben die ver.di-Bereiche Innovation und Gute Arbeit sowie Politik und Planung gemeinsam mit dem Referat für Selbstständige am 20. April 2016 durchgeführt. Nadine Müller (Innovation und Gute Arbeit) führte in das Thema ein: Bei Crowdwork handelt es sich meist um selbständig erbrachte Arbeit, um die sich Erwerbstätige auf Online-Plattformen wie freelancer.com bemühen. Obgleich auf Plattformen wie Helpling oder MyHammer auch Reinigungs- oder Handwerkerdienste vermittelt werden, lag der Fokus dieser Veranstaltung auf Tätigkeiten, die digital erbracht werden. Dies können einfache Tätigkeiten sein, wie beispielsweise die Verschlagwortung von Bildern für nur wenige Cent. Auftraggeber schreiben aber auch komplexe Tätigkeiten wie Programmieren, Übersetzen, Designen oder Texten aus. Unternehmen gehen damit durchaus Risiken ein, bspw. dass Wissen aus dem Unternehmen abfließt. Sie nutzen es jedoch vor allem, um  (Personal-)Kosten zu sparen. Bisher sind Auftraggeber und Plattformen in der Regel nicht verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen oder die Erwerbstätigen zu qualifizieren. Zudem konkurrieren auf den Plattformen Crowdworker aus verschiedenen Ländern, in denen Einkommen und Sozialstandards voneinander abweichen. Löhne und Arbeitsbedingungen geraten dadurch unter Druck.

Deshalb setzt sich ver.di für Gute Digitale Arbeit in der Crowd ein und bietet seit April 2015 eine spezielle Beratung für Crowdworker an: www.cloudworker-beratung.de. Darüber hinaus betreibt ver.di Öffentlichkeitsarbeit und engagiert sich politisch wie beispielsweise im Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. ver.di fordert ein Minimum an ganzheitlichen Arbeitsinhalten, adäquate Mitbestimmungsmöglichkeiten und eben eine soziale Regulierung der Arbeitsverhältnisse mit Mindestbedingungen sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Crowdworker. Solo-Selbständige sind in die gesetzliche  Sozialversicherung aufzunehmen sowie die Auftraggeber und Plattformbetreiber zu verpflichten, ebenfalls ihren Beitrag hierfür zu leisten. Diese Forderungen hat ver.di auch in die Debatte um den Code of Conduct einiger Plattformbetreiber - initiiert von testbird - im Juli 2015 eingebracht.

David Durham von der Universität Kassel hat die Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts vorgestellt. Die Forschergruppe hat Crowdworker auf verschiedenen Online-Plattformen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt: Wie viel verdienen sie? Wie viel Stunden arbeiten sie? Finden sie eine Interessenvertretung sinnvoll, und brauchen sie rechtliche Beratung? Der Vortrag von David Durham steht hier zum Download bereit.

Im Anschluss stellte Gunter Haake vom Referat Selbstständige der ver.di die zentralen Ergebnisse einer ver.di-Umfrage mit der Plattform jovoto und des begleitenden Ideenwettbewerbs vor. Über 50 % der auf zwei Plattformen befragten Crowdworker erachten eine Interessenvertretung für sinnvoll. Hierbei steht die Beratung an erster Stelle. ver.di, die seit ihrer Gründung Solo-Selbstständige organisiert, kann diesbezüglich an ihre langjährige Beratung von und für Selbständige (www.mediafon.net) anknüpfen. Der Vortrag von Gunter Haake steht ebenfalls zum Download bereit.