Am 16.09.24 fand von 16.30 bis 18.00 Uhr zum Thema Künstliche Intelligenz die 11. ver.di-KI-Online-Veranstaltung mit ca. 190 Teilnehmer*innen statt.
KI und Persönlichkeitsrechte der Erwerbstätigen
Die Regelungen der DSGVO bleiben von der KI-Verordnung, die am 13.3.2024 das EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossen hat, unberührt. In der Veranstaltung werden folgende Fragen aufgegriffen: Wie sieht der datenschutzrechtliche Rahmen für betriebliche KI-Anwendungen aus, und wie wird er von der neunen EU-Verordnung beeinflusst? Was regelt die DSGVO? Welche KI-Anwendungen sind datenschutzrechtlich zulässig? Es werden der Stand zum von ver.di geforderten Beschäftigtendatenschutzgesetz, Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zu KI-Anwendungen sowie das Tool »BeDaX – Index Beschäftigtendatenschutz« für Betriebs- und Personalräte vorgestellt. Mit dem Online-Tool kann das jeweils erreichte Datenschutzniveau bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten in Betrieben und Verwaltungen gemessen werden. Und es gibt auch Hinweise zur Verbesserung.
Nach den Vorträgen bleibt Zeit für Fragen und Diskussion.
Referenten:
Peter Wedde, Prof. em. an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d-a consulting GbR in Wiesbaden
Karl-Heinz Brandl, ver.di-Gewerkschaftssekretär i.R. und Projektleiter BeDaX bei der INPUT Consulting in Stuttgart; zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Der Videomitschnitt und die Präsentationen der Referenten finden sich am Ende der Website (bitte herunterscrollen).
Moderation:
Dr. Nadine Müller, Leiterin ver.di-Bereich Innovation und Gute Arbeit
Inhaltliche Fragen bitte an Nadine Müller, organisatorische Fragen bitte an Kathrin Neuendorf richten.
Video-Mitschnitt der Veranstaltung (herunterladen):