Die Dynamik der Digitalisierung im Arbeitsleben ist ungebrochen und hat sich seit der Corona-Pandemie noch beschleunigt. In den Betrieben und Verwaltungen bewirkt sie veränderte Tätigkeiten, Abläufe und Arbeitsbedingungen. Diese Prozesse frühzeitig im Sinne der Beschäftigten und mit ihnen zu gestalten, ist gemeinsame Aufgabe von ver.di und den Interessenvertretungen in den Dienststellen und Betrieben.
Damit das gelingt, können tarifvertragliche und betriebliche Vereinbarungen geschlossen werden, die eine rechtzeitige Beteiligung der gewerkschaftlichen Interessenvertretungen sicherstellen. Dazu enthält die nun vorliegende Broschüre Empfehlungen – für Maßnahmen, die im Zuge von Digitalisierungsprozessen für Gute Arbeit sorgen sollen, u.a. im Bereich Qualifizierung, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Beschäftigungssicherung. Eine besondere Herausforderung stellt der prozesshafte Charakter der Digitalisierung dar. Um darauf Einfluss nehmen zu können, sind geeignete Formen und Verfahren gefragt, wie die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Auf der Basis von Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht werden die gesetzlichen Möglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen dargestellt.
Der von der ver.di-Arbeitsgruppe „Gute digitale Arbeit – tarif- und betriebspolitisch gestalten“ (Federführung tarifpolitische Grundsatzabteilung sowie Bereich Innovation und Gute Arbeit) in Kooperation mit dem Projekt diGAP („Gute agile Projektarbeit in der digitalisierten Welt“) erarbeitete Leitfaden bietet Anregung und Praxisbeispiele bei der Erarbeitung passender tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen und gibt dabei auch Ausblicke auf neue Handlungsfelder wie den Einsatz Künstlicher Intelligenz, Arbeiten in Coworking Spaces oder Agilität in der Verwaltung.
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